AGB
AGB
Bitte beachten Sie unsere unterschiedlichen
1) AGB zur Vermietung von Ferienhäusern bzw. Ferienwohnungen
2) AGB zur Vermietung von Strandkabinen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
zur Vermietung von Ferienhäusern bzw. Ferienwohnungen
1. Gastaufnahmevertrag
Der Gastaufnahmevertrag gilt als abgeschlossen, sobald ein Ferienhaus bzw. eine Ferienwohnung mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt oder- falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Vertragspartner
Vertragspartner sind Gast und der Eigentümer des Ferienobjekts. Die Firma Fredebohm Touristik ist lediglich als Vermittler dieses Mietvertrags anzusehen.
3. Pflichten der Vertragspartner
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
a.) Der Eigentümer ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers oder der Wohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten. Ausgeschlossen ist der Schadensersatz bei behördlicher Anordnungen und höhere Gewalt wie z. B. Naturkatastrophen, Brandschäden, Leitungswasserschäden.
b.) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oderbetriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen in Höhe von 20% (Einsparung erfahrungsgemäß für Übernachtungen in Ferienhäusern und Ferienwohnungen). Demnach betragen die Stornokosten 80% des Mietpreises.
c.) Sofern seitens des Landes Niedersachsen oder des Bundes ein Beherbergungsverbot ausgesprochen wird und der Vermieter auf Grund dieses Beherbergungsverbots das gebuchte Ferienobjekt nicht zur Verfügung stellen darf, hat der Gast ein Anrecht auf Rückzahlung der bereits gezahlten Miete. Sofern der Gast auf Grund von behördlichen Anordnungen nicht anreisen darf, der Vermieter das Ferienobjekt jedoch zur Verfügung stellen dürfte, gilt automatisch Absatz 3b.
4.
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Quartiere nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bis zur anderweitigen Vermietung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den vereinbarten Preis abzüglich der o. g. Einsparungen zu zahlen. Bei anderweitiger Vermietung ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 77,- € / pro Woche an den Vermieter zu
zahlen.
5. Zahlung der Miete
Die Miete ist wie folgt zu zahlen: Die Anzahlung in Höhe von 30% des Mietpreises muss binnen 14 Tagen nach Abschluss des Mietvertrags an den Eigentümer des Ferienobjekts überwiesen werden. Die Restsumme in Höhe von 70% des Mietpreises ist ohne weitere Aufforderung bis spätestens 4 Wochen vor Anreise an den Eigentümer des Ferienobjekts zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen (Last-Minute) ist die gesamte Miete sofort nach Buchung fällig. Eine Bestätigung des Zahlungseingangs ist seitens der Firma Fredebohm Touristik nicht vorgesehen. Die Miete ist unter Angabe der Buchungsnummer, dem Namen des Ferienobjekts, dem gebuchten Zeitraum und dem Namen des buchenden Gastes zu überweisen. Die Endreinigung und ggf. die Miete für Bettwäsche und Handtücher sind bei Anreise in bar oder per EC-Karte an die Firma Fredebohm Touristik zu zahlen.
Bei einer Buchung über ein externes Portal wie booking, bestfewo, etc. gelten andere Zahlungsmodalitäten. Nach Buchung, ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 80 % unter Angabe der Buchungsnummer und des Gastnamens auf das auf dem Buchungsvertrag genannte Konto zu überweisen. Rund 4 Wochen vor Anreise wird dann die Restsumme in Höhe von 20 % auf das gleiche Konto mit gleichen Angaben überwiesen. Bei kurzfristigen Buchungen, z. B. Lastminute, ist der gesamte Mietpreis sofort nach Buchung fällig.
6. Abreise – Sauberkeit
Am Abreisetag ist das Ferienobjekt durch den Gast besenrein zu hinterlassen. Der Gast hat das Geschirr abzuwaschen, den Müll zu entsorgen und die Betten abzuziehen. Die abgezogene Bettwäsche ist im Korridor neben der Eingangstür zu deponieren.
7. An- und Abreise – Zeiten
An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Am Anreisetag steht dem Gast in der Regel das bestellte Quartier ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss das Quartier, wenn nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, bis 10.00 Uhr geräumt sein. Bei kurzfristiger Vermietung (bis zu 3 Tagen) ist der Vermieter berechtigt, einen angemessenen Aufschlag (Wärmezuschlag) zu erheben.
8. Beschädigungen
Der Gast ist haftbar für die von ihm in der Unterkunft angerichteten Schäden.
9. Jugendgruppen
Generell ist eine Vermietung an Jugendgruppen nur in Begleitung von mindestens 2 Erwachsenen mit einem Mindestalter von 28 Jahren möglich. Bei Vertragsbruch ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
10. Kurbeitrag (Gästeabgabe)
Der Kurbeitrag (Gästeabgabe) wird durch die am Anreisetag gültige Kurbeitragssatzung der Stadt Otterndorf festgelegt. Hier kann es bei Änderungen der Kurbeitragssatzung zu Abweichungen des im Buchungsvertrag genannten Kurbeitrags kommen. Änderungen des Kurbeitrags sind generell vom Gast zu tragen.
11. Rauchen, Haustiere und Elektrofahrzeuge
Das Rauchen in Nichtraucher-Ferienobjekten, sowie das Mitbringen von Haustieren in als tierfrei ausgewiesene Ferienobjekte sind strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist der Gast verpflichtet, dem Vermieter eine Pauschale in Höhe von 300,- € für den erhöhten Reinigungsaufwand zu zahlen.
Das Laden von Elektrofahrzeugen über den Stromanschluss des Ferienhauses/der Ferienwohnung wird ausdrücklich untersagt. Die kalkulierten Preise beinhalten lediglich die Kosten für den normalen Stromverbrauch und nicht das Laden von e-Fahrzeugen. In Otterndorf steht unseren Gästen öffentliche Ladeinfrastruktur zur Verfügung. Diese kann durch unsere Gäste kostenpflichtig (je nach Anbieter können unterschiedliche Kosten anfallen) genutzt werden.
12. Frist für Ansprüche
Ansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag müssen innerhalb eines Monats nach Ende der Reise sowohl vom Vermieter als auch vom Gast geltend gemacht werden.
13. Haustiere und zusätzliche Personen
Das Mitbringen von nicht im Gastaufnahmevertrag genannten Haustieren, oder die Erhöhung der Anzahl der mitreisenden Personen ist spätestens bei Anreise mitzuteilen. In als „tierfreie“ deklarierte Ferienobjekte ist das Mitbringen jeglicher Haustiere untersagt.
14. Datenspeicherung
Wir weisen darauf hin, dass gem. DSGVO die personenbezogenen und für die Vertragsdurchführung benötigten Daten des Mieters in unserem Unternehmen gespeichert bzw. an unseren EDV-Dienstleister übermittelt werden. Die Daten müssen gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mindestens 10 Jahre gespeichert werden. Bitte beachten Sie unsere separate Datenschutzerklärung.
15. Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt Otterndorf, Landkreis Cuxhaven, als vereinbart
Stand 02.02.2023
Fredebohm Touristik
Inhaber Ole Fredebohm e.K.
Norderteiler Weg 2
21762 Otterndorf
Handelsregister: Amtsgericht Tostedt
HR-Nr.: HRA 204126
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
zur Vermietung von Strandkabinen
1. Saisonzeiten
Die Saison zur Vermietung der Strandkabinen und Schlafstrandkörbe dauert vom 01.05. bis 15.09. Wetterbedingt können der Beginn und das Ende der Saison variieren.
2. Mietdauer
Die Mietdauer der Strandkabinen beginnt am ersten Tag der Miete um 10.00 Uhr und endet am letzten Tag der Miete um 19.00 Uhr. Die Mietdauer der Schlafstrandkörbe beginnt am ersten Tag der Miete um 15.00 Uhr und endet am letzten Tag der Miete um 10.00 Uhr.
3. Preise
Die Mietpreise für die Strandkabinen und Schlafstrandkörbe sind in der gültigen Preisliste der Firma Fredebohm Touristik festgelegt und sind gestaffelt nach Mietdauer und Standort der Strandkabine. Die aktuellen Preise finden Sie am Aushang bei der Strandkabinenvermietung Fredebohm oder auf unserer Internetseite www.cuxurlaub.info.
4. Rückzahlungen
Sofern die Strandkabinenreservierung seitens des Mieters vor Mietbeginn storniert wird, wird eine
Stornierungsgebühr in Höhe von 80% des Mietpreises fällig. Eine Rückzahlung der Miete nach Mietbeginn (z.B.
durch vorzeitige Rückgabe des Schlüssels) ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind u. a. auch Rückzahlungen in
Fällen höherer Gewalt (z. B. Bergungs- bzw. vorbeugende Maßnahmen bei Sturmflut), wenn die Nutzung der
Strandkabine / des Schlafstrandkorbs zeitweise nicht oder nur beschränkt möglich ist. Bei Stornierung der
Schlafstrandkörbe durch den Gast ist generell eine Stornogebühr in Höhe von 80% des Mietpreises zu zahlen.
5. Nutzung
1. Die Strandkabinen und Schlafstrandkörbe sind schonend und pfleglich zu behandeln.
2. Das Umsetzen, Umwerfen, Abstützen oder das Verankern der Strandkabinen und Schlafstrandkörben mit oder ohne Hilfsmittel ist nicht gestattet. Jegliches Feiern oder übernachten in den Strandkabinen sowie das Feuermachen am Strand verstößt gegen die Benutzungssatzung des Strands der Stadt Otterndorf und ist strengstens untersagt. Nur die Repräsentanten der Firma Fredebohm Touristik sind zum Umsetzen der Strandkabinen und Schlafstrandkörbe berechtigt: Der Mieter der Strandkabinen darf diese jedoch an ihrem Standort beliebig drehen, muß diese jedoch nach Beendigung der Miete wieder in ihren ursprüngliche Position mit Öffnung zum Wasser zurückdrehen.
3. Bei Verstößen gegen die Absätze 1 und 2 des § 5 ist die Firma Fredebohm Touristik berechtigt, die Strandkabine ersatzlos einzuziehen. Für eventuelle Schäden an der Strandkabine oder dem Schlafstrandkorb haftet der Mieter.
4. Bei Sturmfluten, Bergungsmaßnahmen, sowie Änderungen der Strandverhältnisse durch Aufspülungen o.ä., besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz.
5. Die Strandkabinen dürfen täglich in der Zeit von 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr genutzt werden.
6. Nach Nutzungsende der Strandkabine oder des Schlafstrandkorbs sind diese wieder ordnungsgemäß zu verschließen. Jeglicher Müll ist vom Mieter zu entsorgen. Der Schlüssel ist nach Ende der Mietzeit bei der Strandkabinenvermietung abzugeben oder in den Schlüsselkasten bei der Freibeuter Strandbar einzuwerfen.
6. Haftung
Die Firma Fredebohm Touristik haftet nicht für Unfälle, die aus der Anmietung der Strandkabinen und Schlafstrandkörbe entstehen. Ferner übernimmt sie für zurückgelassene Sachen, die z. B. bei Bergungsmaßnahmen oder durch Aufbruch durch Dritte in der Strandkabine und Schlafstrandkorb verloren gehen oder beschädigt werden, keine Haftung.
7. Befugnisse der Firma Fredebohm Touristik zum Schutz der Strandkabinen und Schlafstrandkörbe
Bei Gefahr ist den Anweisungen der Firma Fredebohm Touristik und deren Repräsentanten unverzüglich Folge zu leisten. Die Feststellung der Gefahrensituation obliegt allein der Firma Fredebohm Tourisik und deren Repräsentanten.
8. Datenspeicherung
Wir weisen darauf hin, dass gem. DSGVO die personenbezogenen und für die Vertragsdurchführung benötigten Daten des Mieters in unserem Unternehmen gespeichert bzw. an unseren EDV-Dienstleister übermittelt werden. Die Daten müssen gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mindestens 10 Jahre gespeichert werden. Bitte beachten Sie unsere separate Datenschutzerklärung.
9. Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt Otterndorf, Landkreis Cuxhaven, als vereinbart
Stand 01.12.2020
Firma Fredebohm Touristik
Inh. Ole Fredebohm e.K.
Norderteiler Weg 2
21762 Otterndorf
Amtsgericht Tostedt
Handelsregister HRA 204126